Verplombung Gartenwasserzähler

Antrag der SPD bei der Stadtverordnetenversammlung am 7.9.2020

Abgelehnt 6 ja, 26 nein, 2 Enthaltungen

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, § 2 Abs. 1 Satz 7 der Satzung über die Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage wie folgt zu ändern sowie die Aufnahme eines Satzes 6a vorzunehmen. 

Satz 7: Die Verplombung der Messeinrichtung kann durch Dienstkräfte oder Beauftragte der Stadt und für die Einrichtung eines sogenannten Gartenwasserzählers durch örtlich ansässige Installationsunternehmen auf Kosten des Gebührenpflichtigen erfolgen. 

Satz 6a: Der Ein-und Ausbau, das Auswechseln eines Gartenwasserzählers kann auch durch örtlich ansässige Installationsunternehmen erfolgen. 

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