Antrag der SPD bei der Stadtverordnetenversammlung am 7.9.2020
Abgelehnt 6 ja, 26 nein, 2 Enthaltungen
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, § 2 Abs. 1 Satz 7 der Satzung über die Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage wie folgt zu ändern sowie die Aufnahme eines Satzes 6a vorzunehmen.
Satz 7: Die Verplombung der Messeinrichtung kann durch Dienstkräfte oder Beauftragte der Stadt und für die Einrichtung eines sogenannten Gartenwasserzählers durch örtlich ansässige Installationsunternehmen auf Kosten des Gebührenpflichtigen erfolgen.
Satz 6a: Der Ein-und Ausbau, das Auswechseln eines Gartenwasserzählers kann auch durch örtlich ansässige Installationsunternehmen erfolgen.