Antrag der SPD, CDU, FWO/Piraten bei der Stadtverordnetenversammlung am 22.6.2020
Beschlossen 28 ja, 3 nein, 3 Enthaltungen
Der Bürgermeister wird beauftragt,
- Vorkehrungen zu treffen, das nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für eine Mittagsversorgung anspruchsberechtigte Kinder diese bei künftigen, pandemiebedingten Schulschließungen erhalten können.
- sicherzustellen, dass bei Vorliegen der entsprechende Fördermöglichkeiten des Bundes oder Landes Oranienburgs Schulkinder aus einkommensschwachen Familien einen Zuschuss für die Anschaffung digitaler Lernausstattung erhalten.
- künftige Anträge auf Sondernutzung anliegender Gemeindestraßen, einschließlich Wege und Plätze durch Einzelhandelstreibende zum Zwecke der Vergrößerung von Verkaufs- und Gastronomieflächen sowie zur Aufstellung von Werbeträgern oder Hinweisschildern für Unternehmen zu genehmigen, sofern dies im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften möglich ist und hierdurch keine dauerhafte Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs oder eine Gefährdung Dritter entsteht. Etwaige Anträge auf Sondernutzung sind durch die Stadt mit Wohlwollen zu prüfen und Ablehnungen nur in begründeten Fällen auszusprechen. Auf eine Erhebung von Gebühren über die Verwaltungsgebühr hinaus ist zu verzichten. Bereits in 2020 bewilligte und bezahlte Sondernutzungen sind unentgeltlich ins kommende Jahr zu verlängern. Diese Regelungen gelten befristet bis zum 31.12.2021. Bereits in 2020 bewilligte und bezahlte Sondernutzungsgebühren sind zu erstatten.
- einen Härtefallfonds zur Unterstützung lokaler Vereine und Initiativen sowie Menschen in Notlagen mit einem finanziellen Volumen von 100.000 Euro zu bilden. Dieser soll die Hilfsprogramme von Bund, Land und Kreis adäquat ergänzen. Damit möglichst viele von diesem Fonds profitieren können, sollte die Summe auf 2000 Euro je Einzelfall begrenzt werden. Zur Umsetzung des Härtefallfonds ist auf die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen des Haushaltes 2020 zurückzugreifen und bis spätestens 7/2020 eine Richtlinie für die Beantragung und Vergabe vorzulegen. Für die Entscheidung über die Vergabe der Mittel wird ein Härtefallgremium gebildet, dem je ein Mitglied pro Fraktion angehört.
- zu prüfen, durch welche weiteren Maßnahmen die regionale Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützt werden kann.