Das kann die Stadt Ihnen bieten

Bürgerzentrum SPD Oranienburg

Wir stehen für eine serviceorientierte und offene Stadtverwaltung. Unserer Meinung nach sind Politik und Verwaltung für die hier lebenden Menschen da und nicht umgekehrt. Diese Philosophie muss auch gelebt werden. Gute Beispiele sind der Bürgerhaushalt, den die SPD Oranienburg initiiert hat, oder das „MAERKER“-Portal zur unbürokratischen Meldung von städtischen Problemen. Um insbesondere älteren und weniger mobilen Menschen entgegen zu kommen, soll künftig regelmäßig ein mobiles Verwaltungs-Büro in die Ortsteile kommen.

Wir denken regional und sozial und machen Politik für alle, die hier leben, nicht für einzelne Gruppen. Wir wollen, dass unsere Bürger/innen wissen, wo es Unterstützung gibt und wer für sie zuständig ist. Manche Förderangebote oder Beratungsstellen sind aber nicht bei der Stadtverwaltung angesiedelt und deshalb nicht auf der städtischen Internetseite zu finden. Deshalb sollen die Website zu einem Bürgerportal ausgebaut werden und die Mitarbeiter/innen der Verwaltung künftig noch klarer über alle Angebote in der Stadt – also auch von anderen Ämtern oder Institutionen – informieren.

Weiter zu Teil 5 des Wahlprogramms der Kommunalwahl: Offene Stadt.

Aufstockung Personal in wachsender Stadt

Schloss SPD Oranienburg

Oranienburg wächst und damit auch die Aufgaben der Stadtverwaltung. Um den gestiegenen Anforderungen und Bedarfen gerecht zu werden, sollen Verwaltungsbereiche durch zusätzliches Personal unterstützt werden. Zudem sollen besonders stark belastete Verwaltungsbereiche hierdurch entlastet werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Einführung Bürgerhaushalt

Bürgerhaushalt SPD Oranienburg

Der Bürgerhaushalt soll den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oranienburg die Möglichkeit geben, über die nach Maßgabe des Haushaltes bereitzustellenden Haushaltsmittel selbstständig zu verfügen, um so nach einem demokratischen Willensbildungsprozess unmittelbar über Projekte, die sich auf den freiwilligen Bereich erstrecken und für die im Haushalt der Stadt nicht bereits Mittel eingeplant sind, zu entscheiden und die sich als prioritär durchgesetzt haben.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: